Viel häufiger als Planungsfehler kommen in den Baumängelgutachten aber Ausführungsfehler vor. Bauhandwerker, die nicht gewissenhaft arbeiten oder ungenügend ausgebildet sind, sorgen für diese Baumängel in der Regel. Klassiker im Baumängelgutachten sind, neben Fehlern bei der Abdichtung des Neubaus, zunehmend verkehrt gemauerte Wände, mitunter sogar schräge Wände. Einzug ins Baumängelgutachten erhalten immer häufiger auch falsch verklebte Luftdichtigkeitsfolien am Dach. Auch die Auswah von minderwertigen Baumaterialien wird vermerkt im Baumängelgutachten.
Verlässliche Baumängelgutachten sind notwendig, wenn der Bauherr einem Bauunternehmer nachweisen muss, dass er Baufehler gemacht hat. Dies geschieht meistens in der Gewährleistungsphase. Dann ist der Neubau in der Regel vollständig bezahlt, der Bauherr hat deshalb also kein Druckmittel mehr in der Hand, um die Baufirma zum schnellen Handeln zu zwingen. Mancher Bauunternehmer nimmt es darum mit seinen Pflichten nicht so genau und lässt sich lange darauf vergeblich ansprechen. Ein solides Baumängelgutachten, das genau beziffert, wo es gravierende Mängel gibt, macht dem Bauunternehmer Beine.
Das Baumängelgutachten ist in vielfältiger Hinsicht kostbar: Der Bauexperte benennt nämlich darin auch, wer für den jeweiligen Fehler am Bau verantwortlich ist. Das ist wichtig, denn nur, wer den Baumangel gemacht hat, der muss ihn – während der Gewährleistungsphase – auch bessern. Mahnt der Bauherr den Baumangel beim falschen Bauunternehmen, muss er dafür die Kosten übernehmen, wenn die Firma umsonst kommt. Folgt ein Streit zwischen den Streitenden, hilft das Baumängelgutachten dabei, Forderungen nach einer Mängelbeseitigung bzw. sogar nach Schadensersatz geltend zu machen und durchzusetzen.